AGB B2B

Stand 12.11.2023
Aktualisiert am 10.10.2024

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden AGB)
gelten ausschließlich für alle Verträge mit unseren Geschäftskunden.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nur
dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt haben.

1.2. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den
Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.3. Besondere Einkaufsbedingungen des Bestellers die den Ausschluss anderer
AGB vorsehen, sind ungültig, sofern sie nicht mit unseren AGB übereinstimmen.

1.4. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

1.5. Sofern eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt, ist diese für den Vertrag
maßgeblich. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zur
Ausführung des Vertrags sind darin schriftlich festzuhalten. Mündliche
Nebenabreden und Zusagen unserer Vertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch uns. Gesetzliche Vorrangregelungen für
individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

1.6. Bei fernmündlichen Bestellungen bitten wir den Besteller, die Auftragsdaten
sorgfältig zu prüfen. Etwaige Unklarheiten oder Missverständnisse sollten
unverzüglich geklärt werden.

1.7. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen können wir innerhalb von 4
Wochen annehmen. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir innerhalb
dieser Frist eine schriftliche Auftragsbestätigung senden oder die bestellten
Waren liefern.

1.8.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

1.9 Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen bedürfen unserer
ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.

1.10. Der Besteller darf seine Vertragsrechte ohne unsere vorherige Zustimmung
nicht auf Dritte übertragen.
 

  1. Preise

    2.1. Es gelten ausschließlich die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie in
    unserer aktuell gültigen Preisliste für Gewerbepartner angegeben sind. Alle Preise
    sind Nettopreise in Euro zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden
    gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich
    Verpackung und Fracht.

    2.2 Die aktuell gültige Preisliste ist auf Anfrage erhältlich. Preislisten sind
    freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, Preise jederzeit zu
    ändern. Eine gesonderte Mitteilung über Preisänderungen erfolgt nicht
    automatisch. Bestellungen, die auf Basis einer veralteten Preisliste getätigt werden, können wir
    zu den aktuellen Preisen bearbeiten. Ein Anspruch auf Lieferung zu alten Preisen
    besteht nicht.

    2.3. Erfolgt die Lieferung oder Leistung später als vier Monate nach
    Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, den Preis angemessen anzupassen, wenn
    nach Vertragsschluss unvorhersehbare Kostensteigerungen eintreten, die wir
    nicht zu vertreten haben (z. B. durch gesetzliche Änderungen von Steuern,
    Abgaben oder Zöllen). Erhöhungen von Rohstoffpreisen, Löhnen oder Frachten berechtigen uns
    ebenfalls zur Preisanpassung, sofern diese unvorhersehbar waren und außerhalb
    unseres Einflussbereichs liegen.

    2.4. Der Käufer ist bei einer Preiserhöhung zum Rücktritt berechtigt, wenn die
    Vertragserfüllung für ihn dadurch unzumutbar wird oder wenn die Preiserhöhung
    mehr als 10 % des ursprünglichen Preises beträgt.
  2. Gefahrenübergang

    3.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
    der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller
    über, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers oder des Werks unseres
    Lieferanten. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

    3.2. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Besteller zu
    vertreten hat oder auf dessen Wunsch, geht die Gefahr mit Mitteilung der
    Versandbereitschaft auf den Besteller über.

    3.3. Die vorstehende Regelung gilt auch in den Fällen, in denen ein Liefertermin
    nicht vereinbart ist, mit der Maßgabe, dass der Gefahrenübergang auf den
    Besteller mit Beginn des nächsten Tages nach unserer Anzeige der
    Versandbereitschaft eintritt.

  1. Untersuchungs- und Rügepflicht

4.1. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf
offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen oder Transportschäden zu
untersuchen und uns etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich
anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung,
spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Ware, schriftlich zu
rügen.

4.2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen
Regelungen des § 377 HGB.

  1. Toleranzen / Leistungsausführung / Dokumentation

5.1. Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Technisch bedingte
Abweichungen in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten sind im Rahmen der
handelsüblichen Toleranzen gemäß den aktuellen GSB- und QUALICOAT-
Standards sowie den entsprechenden DIN-Normen vorbehalten.

5.2. Bei Auftragsbestätigungen mit Gewichtsangaben können bei Kaufleuten die
gelieferten Mengen bei 500 kg/Profilsorte um 5 % und ab 1.000 kg um 10 %
überliefert werden.

5.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

5.4. Toleranzen bei Verbindern und Höhendifferenzen von bis zu 25 mm sind
zulässig, sofern sie montagetechnisch vertretbar sind.

5.5. Leistungsausführung: Wir behalten uns technische Änderungen,
Anpassungen aufgrund Lagerverfügbarkeiten und leichte bauliche Veränderungen
vor, soweit diese die Funktionstauglichkeit der gelieferten Ware nicht
beeinträchtigen.

5.6. Profile oder Teile können jederzeit ohne Vorankündigung aus dem
Lieferprogramm genommen werden. Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung
hinsichtlich der Verfügbarkeit.

5.7. Wir sind berechtigt, auftragsbezogene personenbezogene Daten unter
Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu speichern und für
betriebliche Zwecke zu verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung unter https://alupreisfux.com/datenschutz/

  1. Verantwortung des Bestellers

6.1. Unsere Balkongeländer werden standardmäßig nach den Vorschriften von
Baden-Württemberg für Windzone 1 gefertigt. Der Besteller ist verantwortlich für
die Prüfung und Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften am Montagestandort.

6.2. Die mitgelieferten Befestigungsplatten und Dübel sind Beispielprodukte und
können den örtlichen Vorschriften unter Umständen nicht entsprechen.

6.3. Pfostenabstände sind abhängig von der Befestigungsart und der Güte vor Ort.
Der Besteller hat dies zu prüfen und zu berücksichtigen.

6.4. Wir behalten uns das Recht vor, von ausgelieferten oder montierten Objekten,
bei denen unsere Produkte eingesetzt wurden, Fotografien zu erstellen und diese
für unsere Werbezwecke zu nutzen. Dies erfolgt unter Beachtung der
Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen. Der Besteller verpflichtet
sich, dies mit seinen Kunden zu klären und uns gegebenenfalls schriftlich
mitzuteilen, wenn eine Verwendung nicht gewünscht ist.

  1. Farben und Oberflächen

    7.1. Alle RAL- und Dekorfarben werden nach den geltenden Normen, insbesondere
    gemäß den aktuellen GSB- und QUALICOAT-Standards sowie DIN EN 12206-1 in
    der jeweils gültigen Fassung pulverbeschichtet.

    7.2. Geringfügige Farbabweichungen können aufgrund technischer Prozesse
    auftreten, insbesondere bei unterschiedlichen Chargen, Herstellern oder
    Beschichtungsanlagen. Dies stellt keinen Mangel dar.

    7.3. Bei Dekorbeschichtungen können Unterschiede in der Maserung auftreten.
    Farbunterschiede bei Guss- und Profilteilen oder bei Profilen mit
    unterschiedlichen Wandstärken sind technisch bedingt und kein
    Reklamationsgrund.

    7.4. Zur Erhaltung der Farbechtheit sind die Profiloberflächen mindestens einmal
    jährlich gemäß unseren Pflegehinweisen zu reinigen.
  2. Materialrückgaben

    Materialrückgaben sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
    Gesetzliche Rückgabe- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
  3. Verpackung

9.1. Die Ware wird branchenüblich verpackt. Die Kosten für Verpackung und
Fracht werden dem Besteller berechnet.

9.2 Lieferungen unter 230 cm Länge (längstes Maß) erfolgen auf Paletten, die im
Eigentum des Bestellers verbleiben.

9.3. Bei Lieferungen über 230 cm werden die Profile vor Ort entladen. Die zum
Transport dienlichen Holzkisten werden von uns oder unserer beauftragten
Spedition wieder mitgenommen. Verbleiben die Holzkisten auf Wunsch des
Bestellers bei ihm, behalten wir uns vor, die Kosten dafür in Höhe von derzeit 200
€ zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.

  1. Lieferzeit

10.1. Die vereinbarten Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Wir sind bemüht, die Lieferzeiten
einzuhalten. Bei Lieferverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung
und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Werk oder
Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.

10.3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Für
Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten haften wir nicht.

10.4. Sollten unvorhersehbare Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen,
Streiks) die Lieferung verzögern, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wird
die Lieferung dadurch unmöglich, sind wir von der Lieferverpflichtung befreit.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind in solchen Fällen
ausgeschlossen, sofern wir diese Verzögerung nicht zu vertreten haben.

10.5. Beide Vertragspartner sind verpflichtet, Hindernisse unverzüglich
mitzuteilen.

  1. Zahlung

11.1. Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung oder Rechnung
angegebenen Zahlungsbedingungen direkt an uns.

11.2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe
zu verlangen.

11.3. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.

11.4. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
des Bestellers sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.

11.5. Der Besteller ist verpflichtet, mindestens 95 % des geschuldeten Betrags
innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zu begleichen, auch wenn er der
Meinung ist, dass wir unseren Verpflichtungen nicht vollständig nachgekommen
sind. Etwaige Unstimmigkeiten werden anschließend geklärt.

  1. Eigentumsvorbehalt

    12.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
    aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

    12.2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
    Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Verpfändungen oder
    Sicherungsübereignungen sind ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.

    12.3. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der
    Besteller bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

    12.4. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt,
    solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

    12.5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
    heraus zu verlangen und die Einziehungsermächtigung zu widerrufen.
  1. Präsentations- und Verkaufshilfen

    13.1. Verkaufs- und Präsentationshilfen, die dem Besteller unentgeltlich zur
    Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum und können jederzeit zurückgefordert werden. Der Bestellerhaftet für Verlust oder Beschädigung dieser Hilfsmittel, sofern er diese zu vertreten hat.

13.2. Der Besteller verpflichtet sich, die Hilfsmittel nur mit unseren Waren zu
bestücken und sie verkehrssicher zu präsentieren. Unsere Haftung für Schäden,
die durch die Verwendung der Hilfsmittel entstehen, ist auf Fälle von Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit beschränkt.

13.3. Verkaufs- und Präsentationshilfen, die dem Besteller gegen Berechnung
überlassen wurden, dürfen nicht ohne unser Einverständnis weiterveräußert
werden.

13.4. Der Besteller haftet für Schäden, die durch die Verwendung der Verkaufs-
und Präsentationshilfen entstehen.

  1. Weitergabe von Endkundenkontakten und Verpflichtungen des
    Geschäftspartners


    14.1. Verwendung der bereitgestellten Kontaktdaten: Der Geschäftspartner
    verpflichtet sich, die von uns bereitgestellten Kontaktdaten von Endkunden
    ausschließlich zur Umsetzung unserer Lösungen zu nutzen.

    14.2. Angebot unserer Produkte: Der Geschäftspartner verpflichtet sich, dem
    Endkunden ausschließlich unsere Produkte und Lösungen anzubieten und keine
    eigenen oder fremden Produkte als Alternative zu unseren Produkten zu
    präsentieren.

    14.3. Kontaktaufnahme: Der Geschäftspartner verpflichtet sich, innerhalb von 3
    Werktagen nach Erhalt der Kontaktdaten den Endkunden zu kontaktieren und über
    unsere Lösungen zu informieren.

    14.4. Vertraulichkeit und Datenschutz: Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die
    erhaltenen Kontaktdaten vertraulich zu behandeln und die geltenden
    Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Eine Weitergabe der Kontaktdaten an
    Dritte oder eine Nutzung zu anderen Zwecken ist ohne unsere ausdrückliche
    schriftliche Zustimmung untersagt.‘
  2. Gerichtsstand

    15.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser
    Geschäftssitz in D-77743 Neuried.

    15.2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeitenaus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Bestellerauch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

    15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Schlussbestimmungen

    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
    teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die
    Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen
    oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare
    Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
    möglichst nahekommt.